— 8 —
institutes für Schlesien war, noch zum Chef der Königlichen Bank
ernannt.
Durch das Banknotenverbot war den oben genannten Geldinstituten
ein grosser Teil ihrer Betriebsmittel entzogen worden.
Um sie hierfür zu entschädigen, erhielten sie staatliche Kassenanweisungen,
für die sie aber einen entsprechenden Betrag verzinslicher
Staatsschuldscheine bei der Staatsschuldenverwaltung
deponieren mussten. Die Königliche Bank erhielt als Ersatz für
die von ihr eingezogenen Bankkassenscheine 6 Mill. Thlr. staatliche
Kassenanweisungen. Während hierdurch der Banknotenumlauf
in Preussen gesetzlich unterdrückt wurde, gingen die
anderen deutschen Staaten daran, Notenbanken zu gründen.