Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

119 
14. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Donnerstag den 27. März 1845. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen ver Departements. Verfügung, betreffend die Prüfungen im Fache der Volksschullehrer. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Prüfunzen im Fache der Volksschullehrer. 
Zu gleichförmiger Festsetzung der Bestimmungen über die von den Volkeschullehrern 
und Denjenigen, die sich für viesen Stand fähig machen wollen, zu erstehenden Prüfungen 
wird mit höchster Genehmigung vom 19. d. M. Folgendes verfügt: 
8S. 1. 
Für den Volksschullehrerstand bestehen folgende Prüfungen: 
I. die Vorprüfung für die Zulassung zum Schullehrerstand,
	        
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