Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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VII.  Zum  Studium  der  Realien.
Schäffer,  Johann  Georg,  Sohn  des  Bäckermeisters  in  Reutlingen.
Stuttgart  den  22.  März  1845.  Knapp.

Dienst-Erledigungen.

1)  Es  ist  eine  bei  dem  evangelischen  Consistorium  und  bei  dem  Studienrath
bestehende  Ratbsstelle  zu  besetzen.  Die  besondere  Geschäftsaufgabe  bei  dem  Studienrathe
besteht  in  dem  Vortrag  im  Fache  des  gelehrten  Schulwesens.  Die  Bewerber  haben  ihre
rhhismaßigen  Meldungen  binnen  drei  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  einzureichen.


2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Hüttenverwalters  zu  Friedrichsthal,
mit  welcher  ein  Gehalt  von  1600  fl.  verbunden  ist,  werden  aufgefordert,  bei  dem  K.  Bergrathe
  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

3)  Die  befähigten  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Professors  am  K.  evangelischen
  Seminar  in  Maulbronn,  mit  welcher  die  Obliegenheit  zu  10—12  öffentlichen
Lehrstunden  und  zur  Tbeilnahme  an  der  allgemeinen  und  besondern  Leitung  der  Zöglinge,
und  ein  jährliches  Einkommen  von  1225  fl.  nebst  Amtswohnung  verbunden  ist,  haben  sich
innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Holzkirch,  Dekanats  Ulm,  welche  mit  Einschluß
des  mit  eigener  Schule  versehenen  Filials  Braitingen  440  Kirchengenossen  zählt,  haben  sich
binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Das
Einkommen  dieser  Stelle,  bei  welchem  die  Verwandlung  der  ungeeigneten  Theile,  nebst  den
hierzu  führenden  Anordnungen,  gegenüber  von  dem  künftigen  Pfarrer  vorbehalten  wird,  ist
nach  Abzug  von  40  fl.  für  den  Besoldungs-Verbesserungsfonds  zu  944  fl.  in  Preisen  des
Sportelgesetzes  berechnet.

5)  Die  wieder  zu  besetzende  katholische  Pfarrei  Allmendingen,  Oberamts  und  Dekanats
  Ehingen,  begreift  im  Pfarrort  und  in  zwei  nahe  gelegenen  Filial-Weilern  905  Pfarrgenossen,
  und  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Eruchaefällen,  Kpitalhinsen,  Besoldungen
  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  903  fl.  Die  Bewerber
haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

6)  In  der  Oberamtsstadt  Wangen  ist  die  neu  errichtete  Stelle  eines  Reallehrers  zu
besetzen,  womit  die  Verpflichtung  zu  wochentlichen  30  Unterrichtsstunden  und  eine  Besoldung
von  600  fl.  nebst  freier  Wohnung  verbunden  ist.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier
Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  neu  errichtete  Stelle  eines  Reallehrers  in  der  Stadt  Buchau,
mit  welcher  bei  einer  Verpflichtung  zu  32  wöchentlichen  Stunden  an  der  Real=  und  sonntäglichen
  Gewerbsschule  ein  Einkommen  von  600  fl.  und  50  fl.  Hausmiethe-Entschädigung
verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrath  vorschriftmäßig
zu  melden.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.