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In Folge höchster Entschließung vom 6. d. M. haben Seine Königliche Majestät
den Hauptmann im General-Quartiermeisterstab, v. Schele, zum Major, und
den Ober-Lieutenant der Pionnier= Compagnie, Niethammer, zum Hauptmann in
derselben befördert, ferner
den Lieutenant Uhde der Artillerie auf sein Ansuchen aggregirt, und
den aggregirten Lieutenant Dorn der Artillerie eingetheilt.
Durch höchste Entschließungen vom 9. d. M. haben Höchstvieselben vie erlevigte
evangelische Pfarrei Pfalzgrafenweiler, Dekanats Freudenstadt, dem Helfer Speidel in
Markgröningen, Dekanats Ludwigsburg,
die erledigte evangelische Pfarrei Aufhausen, Dekanats Geislingen, dem Pfarrer Hil-
debrandv in Lorenzenzimmern, Dekanats Hall, und
die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei dem Ministerium des Innern dem Aktuar des
Amtsoberamts Stuttgart, Dr. Jäger, ZJnädigst übertragen, wie auch
dem Oberamts-Aktuar Bullinger in Waldsee die nachgesuchte Entlassung aus dem
Staatsdienste bewilligt.
Unter dem 26. v. M. erhielt die von Seite des Fürsten v. Thurn und Teaxis erfolgte
Präsentation des Pfarrverwesers Johann Baptist Weikmann, von Kappel, Oberamts
Ravensburg, auf die erledigte Pfarrei Großkuchen, Oberamts Neresheim, und
die von Seite des Grafen Fugger zu Oberkirchberg und Weißenhorn erfolgte Präsen-
tation des Pfarrers Johann Baptist Laub zu Oberkirchberg, Oberamts Wiblingen, auf
die erledigte Pfarrei Schnürpflingen, Oberamts Wiblingen, vie landesherrliche Bestä-
tigung.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung des Ergebnisses einer niederen Finanz-Dienstprüfung.
Bei der am 31. März bis 3. April 1845 vorgenommenen niederen Dienstprüfung sind
nachgenannte Cameral-Candidaten zur Bewerbung um die im §. 1 der K. Verordnung vom
10. Februar 1837 bezeichneten Aemter des Finanz-Departements als befähigt erkannt worden:
Wilhelm Ferdinand Camerer, von Stuttgart.
August Wilhelm Egelhaaf, von Gmünd, Hofkameralamtsgehülfe in Herrenberg.
August Friedrich Hofaker, von Schorndorf, Hof-Cameralamtsgehülfe in Stietten.