Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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5) Die Bewerber um die katholische Pfarrei Waldhausen, Oberamts und Dekanats 
Neresheim, welche im Pfarrdorf und mehreren Filialien 907 Parochianen zählt, und aus 
Gütern, Zehenten, Kapitalien, Besoldungen und ständigen Gebühren ein Einkommen von 
782 fl. 15 kr. gewährt, werden zur vorschriftmäßigen Meldung binnen vier Wochen bei dem 
katholischen Kirchenrath aufgefordert. 
6) Die Bewerber um die katholische Pfarrei Mieterkingen, Oberamts und Deka- 
nats Saulgau, welche 164 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Zehenten, Grund= 
gefällen, Kapitalzinsen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 731 fl. 
gewährt, haben sich binnen vier Wechen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu 
melden. 
7) Dem Oberamt Ulm soll in Betracht der gegenwärtigen außerordentlichen Geschäfts- 
Anhäufung bei demselben ein Hülfsbeamter beigegeben werden, welcher zwar in seiner Die. 4= 
thätigkeit unter die Aufsicht des Oberamtmanns gestellt, innerhalb einer ihm zuzuweisenden 
Abtheilung der oberamtlichen Geschäfte aber auf eigene Verantwortung zu handeln befugt 
und übrigens auch außerhalb dieser Abtheilung nach Zulassung seiner Zeit den Oberbe- 
amten zu unterstützen verpflichtet ist. Die Bewerbungen um die mit dem Rang und Ge- 
halt eines Collegial-Erpevitors verbundene Stelle dieses Beamten sind binnen drei Wochen 
bei der Regierung des Donaukreises einzureichen. 
8) Bei dem K. Studienrathe ist die etatsmäßige Stelle des Kanzlei-Assistenten 
mit einem Gehalt von 600 fl. zu besetzen. Die Bewerber haben binnen drei Wochen bei 
dem Studienrath ihre vorschriftmäßigen Meldungen einzureichen. 
9) Die bei der Finanzkammer des Donaukreises erledigte Kanzlei-Assienten- 
stelle ist mit einem geprüften Cameralisten zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der genannten Finanzkammer vorschriftmäßig zu 
melden. 
10) Die Bewerber um das Aktnariat bei dem Amts-Oberamte Stuttgart werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschriftmäßig 
zu melden. 
11) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Waldsee zu besetzende Aktuarsstelle 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Donau- 
kreises zu melden. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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