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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
——— Nr. 17. —
(Nr. 2579.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 3. April 1845., betreffend die Publikation und
Einführung des neuen Strafgesetzbuchs für das Heer.
J will das beifolgende neue Strafgesetzbuch für das Heer genehmigen, und
bestimme hierdurch, daß — mit Bacs der neuen Kriegsartikel und der
Verordnung über deren Anwendung vom 27. Juni 1844., sowie der Verordnung
über die Ehrengerichte und das Verfahren derselben bei Streitigkeiten
unter Offizieren vom 20. Juli 1843., — dieses neue Milikair-Strafgesetzbtuch,
unter Aufhebung aller dem Inhalte desselben entgegenstehenden früheren Bestimmungen,
unverzüglich in Kraft treten soll; zu welchem Ende selbiges von
dem Kriegsministerium an die Armee und von dem Justizministerium in dessen
Ressort bekannt zu machen, auch durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen ist.
Berlin, den 3. April 1845.
Friedrich Wilhelm.
An das Militair-Justizdeparkement.
Jahrgang 1845. (Nr 2579.) 43 Straf-Ausgegeben
zu Berlin den 24. Juni 1845.