Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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1) Carl Friedrich Augustin, von Ulm. 
2) Franz Ferdinand Heinrich, von Murrhardt, O.A. Backnang. 
3) Rudolph Herbst, von Bissingen, O. A. Ulm. 
4) Albert Krähmer, von Geislingen. 
5) Friedrich Carl August Mezger, von Friedrichshafen, O. A. Tettnang. 
6) Otto Schaupp, von Buttenhausen, O. A. Münsingen. 
7) Albert Heinrich Schmoller, von Pflummern, O. A. Riedlingen. 
Ulm den 11. April 1845. 
Für den Vorstand: 
Bockshammer. 
8) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung, betreffend die Erhebung des Oberförsters v. Schiller in den Freiherrustand. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom 16. Fe- 
bruar d. J. Znädigst geruht, den Oberförster Carl Ludwig Friedrich v. Schiller zu 
Lorch, in den Freiherrnstand des Königreichs zu erheben. 
Stuttgart den 26. April 1845. Beroldingen. 
C) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Mechanikus Weiß auf Maschinen und Vorrichtungen 
zu Fertigung der hölzernen Kapseln für Reibzündhölzchen und der Hölgchen selbst. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 23. d. M. 
dem Mechanikus Friedrich Weiß zu Ludwigsburg auf die von ihm vorgelegten Maschinen 
und Vorrichtungen zu Fertigung der hölzernen Kapseln für Reibzündhölzchen und der Hölz- 
chen selbst das nachgesuchte zehnjährige Ersindungs-Patent gnädigst verliehen; was hiedurch, 
unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 24. April 1845. Schlayer.
	        
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