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Weiteres verbunden ist, das Filial Kirchberg zu pastoriren und daselbst wöchentlich einmal
Messe, Homilie und Katechese zu halten und dafür eine besondere Belohnung erhält.
8) Die Bewerber um die erledigte Caplaneistelle in Seekirch, Dekanats Riedlingen,
welche an Besoldungen und Gebühren ein ständiges Einkommen von 712 fl. gewährt, haben
sich in Folge dießfallsigen Uebereinkommens mit der fürstlich Thurn und Taxis'schen Patro-
natsherrschaft binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden,
wobei bemerkt wird, daß der jeweilige Caplan unter den fundationsmäßigen Obliegenheiten
zur unbedingten Aushülfe in der Seelsorge verbunden ist.
9) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hauptlehrers an der fünften Classe
des untern Gymnasiums in Heilbronn, womit ein jährliches Einkommen von 970 fl. und
die Verpflichtung zu 28—30 wöchentlichen Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich inner-
balb drei Wochen bei dem K. Studienrath vorschriftmäßig zu melden.
10) Die Bewerber um die erledigte erste Präzeptorsstelle an der lateinischen Schule
zu Nürtingen, mit welcher ein Einkommen von 768 fl. nebst freier Wohnung und die
Verpflichtung zu 34 wöchentlichen Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem K. Stuvienrathe vorschriftmäßig zu melden.
11) In der Oberamtsstadt Saulgau ist die Stelle eines Reallehrers mit einem Ge-
halte von 600 fl. und freier Wohnung und der Verpflichtung zu 30—32 wöchentlichen Unter-
richtsstunden an der Real= und Sonntags-Gewerbsschule wiederum zu besetzen. Die befä-
higten Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrath vorschriftmäßig
zu melden.
12) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem O.A. Gerichte Rottweil
werden aufgefordert, binnen vierzehen Tagen bei dem Gerichtshof in Tübingen vorschrift-
mäßig sich zu melden.
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Am 10. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat März d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.