Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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8) Am oberen Gymnafium in Stuttgart ist die Lehrstelle für die Naturgeschichte 
und verwandte Wissenschaften in Erledigung gekommen. Mit derselben ist die Verpflichtung 
zu allgemeinen Vorträgen über die Naturkunde und zu speziellem Unterricht in der physischen 
Geographie, Mineralogie, Botanik, Zoologie und Chemie in 6—.8 wöchentlichen Lehrstunden, 
und eine Besoldung von 600 fl. verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
binnen drei Wochen bei dem Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
9) An der Realanstalt zu Heidenheim ist die Stelle des ersten Neallehrers, welcher 
Schüler bis zum fünfzehnten Jahr zu unterrichten bat, und hiefür bei der Verpflichtung zu 
30—32 woöchentlichen Unterrichtsstunden an der Real= und Sonntags-Gewerbsschule einen 
Gehalt von 800 fl. (ohne Amtswohnung) genießt, wiederum zu besetzen. Die befäbigten 
Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäß. zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte, mit einem Gehalt von 600 fl. verbundene 
Kanzlei-Assistenten-Stelle bei der Regierung des Neckarkreises haben sich binnen drei 
Wochen bei der gedachten Regierung zu melden. 
11) Die Bewerber um die bei dem Hauptzollamte Friedrichshafen erredigte Asst- 
stentenstelle haben sich binnen drei Wochen bei der Zolldirektion vorschriftmäßig zu melden. 
12) Bei dem evangelischen Consistorium ist die etatmäßige Stelle eines Kanz- 
listen mit einem Gehalt von 600 fl. erledigt. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen 
bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
13) Mit dem 30. Juni d. J. wird die Stelle eines ärztlichen Gehülfen an dem 
Catharinen-Hospital zu Stuttgart erledigt. Die Bewerber um dieselbe werden auf- 
gesordert, innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. Sie 
wird einem inländischen Candidaten der Heilkunde, der wenigstens die erste medieinische 
Staatsprüfung mit Erfolg erstanden bat, und zwar bei sonst gleicher Tüchtigkeit vorzugsweise 
demjenigen, welcher sich neben der innerlichen Mediein auch der Wundarzneikunde und der 
Geburtshülfe zum Mindesten theorctisch gewidmet bat, auf ein Jahr übertragen. Mit der 
Stelle ist der Genuß freier Wohnung im Krankenhause und ein Gehalt von jährlichen 150 fl. 
verbunden. Außerdem wird einem bedürftigen Candidaten, wenn er die Stelle zur Zufrieden- 
beit versehen hat, der Genuß eines von dem Medieinalrath o#r. Plien in ger biezu gestifte- 
ten Stipendiums im Betrage von 18 fl. von dem biesigen Stiftungsrathe bewilligt. Den 
Eingaben der Bewerber sind die erforderlichen Zeugnisse über ihre persönlichen, nöthigen- 
falls auch insbesondere über ihre ökonomischen Verhältnisse, beizuschließen. 
— Gedruat dei G. Hasselbrink. 
 
	        
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