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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Dienstag den 24. Juni 1845.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung, betreffend die Erbebung des Kammerberrn, Ober-
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dung der zum Rollen bestimmten Gerstenkörner. — Bekanntmachung, betreffend die Maturitätsprüfung solcher
Universttäts-Candidaten, welche sich dem Studium der evangelischen Toeologie ansserhalb des Seminars widmen
wollen. — Bekanntmachung, betreffend die Veränderung des Alterstermins für die Zulassung zur Aufnahme-
prüfung in die evangelischen Seminarien. — Verfügung, betreffend eine Zusatzbestimmung zu den K. Verord-
nungen vom 10. Februar 1837 über die Diensiprüfungen in den Departements des Innern und der Finanzen
und vom 13. Februar 1839 über die Prüfungen in den Fächern der inneren Heilkunde und der höheren Wund-
arzneikunde. — Versügung, betreffend die Wiederbesetzung zweier königlich fürstlich Thurn= und Taris“'schen
Revierforstersstellen.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Verleihungen.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 29. v. M.
dem K. Preußischen General Freiherrn v. Stockhausen den Friedrichs-Orden, und
dem Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Königs von Preu-
ßen, Grafen Schliefen, das Commenthurkrenz des Ordens der Württembergischen Krone,
ferner
durch höchste Entschließung vom 16. d. M. an den Ordens-Kanzler, dem Professor
Mauch an ver polhtechnischen Schule dahier, das Ritterkreuz des Ordens der Württember-
gischen Krone zu verleihen geruht.