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R) Bewilligung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M.
dem Bergrathe v. Schübler die Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Königs
von Bayern Majestät verliehene Nitterkreuz des Verdienst-Ordens vom beiligen Michael
anzunehmen und zu tragen.
Sodann haben Höchstvieselben durch höchste Entschließung vom 21. d. M. dem
Kammerherrn und Gesandten Freiherrn v. Hügel,
dem Hofarzte, Ober-Medicinalrathe I)#r. v. Hardegg, und
dem Kammerherrn und Rittmeister v. Berlichingen, Adjutanten Seiner Königlichen
Hoheit des Kronprinzen, die Erlaubniß zu ertheilen geruht, die von Seiner Majestät dem
Könige von Preußen ibnen verliehenen Orden, nämlich den rothen Adler-Orden zweiter
Klasse, beziehungsweise den rothen Adler-Orden dritter Klasse, und den St. Johanniter=
Orden anzunehmen und zu tragen.
C) Dienst-Nachrichten.
Vermäge bochster Entschließung vom 4. d. M. haben Seine Königliche Majestät
den katholischen Dekan und Stadtpfarrer Hofmeister zu Mergentheim, seinem Ansuchen
gemäß, unter Belassung seines Titels und Rangs auf die Pfarrei Unterwaldhausen, Deka-
nats Saulgau, versetzt,
durch höchste Entschließung vom 5. d. M. den Ober-Baurath Klein und den Ober-
Finanzrath Bilfinger zugleich zu Mitgliedern der Centralstelle des landwirthschaftlichen
Vereins gnädigst ernannt,
vermoge höchster Entschließung vom 9. d. M. dem Gesuche des Ober-Rechnungsraths
v. Ludwig um Enthebung von der Stelle des Königlichen Commissärs bei der Staats-
schulden-Zahlungskasse entsprochen, und diese Stelle dem Ober-Rechnungsrath Elben gné-
digst übertragen, ferner
das erledigte Cameralamt Heiligkreuzthal dem Finanz-Ministerial-Registrator Greiner,
die erledigte Kanzlistenstelle bei dem Finanz-Ministerium dem Kataster-Büreau-Assisten-
ten Breuninger, und
die neu gebildete Revierförstersstelle in Schrotzberg, Forstamts Mergentheim, dem
Forstamts-Assistenten Dürr in Mergentheim gnadvigst übertragen, auch