Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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II. Dem K. Gerichtshofe in Tübingen: 
Grminner. 
Hufnagel. 
Seeger. 
Traub. 
III. Dem K. Gerichtshofe in Ellwangen: 
Imendörfer. 
Kopp. 
Meyer. 
Freiherr v. Soden. 
Steinhardt. 
IV. Dem K. Gerichtshofe in Ulm: 
v. Egloffstein. 
Golther. 
Halder. 
Freiherr v. Holzschuher. 
Speidel. 
Die vorbezeichneten Referendäre haben sich nun bei den benannten Gerichtshöfen unver- 
züglich zur Dienstleistung anzumelden und von den letzteren wird die gewöhnliche Anzeige über 
die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 2. Juli 1845. 
Prieser. 
Idc) Bekanntmachung, den Uebertritt „der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtsböfen 
zu den Oberamtsgerichten betreffend. 
Die nachbenannten Referendäre zweiter Classe, welche durch die Ministerial-Verfügung 
vom 28. December 1844 (Reg. Blatt von 1845, S. 2 3) für die erste Hälfte ihrer Dienst- 
Probejahrs ven K. Gerichtshöfen zugetheilt worden sind, werden hiemit für die zweite Hälfte 
ihrer Probezeit den hienach erwähnten Bezirksgerichten beigegeben: 
1) der Referendär Römer dem Stadt-Gerichte Stuttgart. 
2) — — Jäger dem Oberamts-Gericht Eßlingen. 
3) — — Heim dem Oberamts-Gerichte Tübingen.
	        
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