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Tage Znädigst genehmigt, daß vie Relais-Posthalterei zu Weissenstein, Oberamts Geislingen,
aufgeboben, und dagegen zu Donzvorf und Böhmenkirch, desselben Bezirks, Posthaltereien,
zu Donzdorf in Verbindung mit einer Erpedition, errichtet werden. Zugleich haben
Höchstdieselben der von dem Fürsten Erbland-Postmeister vorgeschlagenen Uebertragung
der Posthalterci Donzborf an den Posthalter Joseph Lang zu Weissenstein, und der Relais-
Posthalterei in Böhmenkirch an Aloys Lang von Weissenstein die landesherrliche Bestäti-
gung ertheilt.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verleihung eines Erfindungspatents an die Gebrüder Dittmar auf eine neue
Fabrikationsmethode von Rafstrmessern.
Seine Königliche Majestät haben vurch hochste Entschließung vom 2. d. M. den
Gebrüdern Dittmar zu Heilbronn auf die von ihnen angegebene neue Fabrikationsmethode
von Rasirmessern das nachgesuchte zehnjährige Erfindungs-Patent gnädigst verliehen; was
hiedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 5. Juli 184.
Schlayer.
5) Verleibung eines Ersindungo-Patents an den Guillocheur Keller auf eine Vorrichtung
zum Aufsetzen der Zündhütchen auf die Pistons der Percussions-Feuerwaffen.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d.- M.
dem Johann Baptist Keller, Guillocheur in Gmünd, auf die von ihm vorgelegte Vorrich-
tung zum Aufsetzen der Zündhütchen auf die Pistons der Percussions-Feuerwaffen das nach-
gesuchte zehnjährige Erfindungs-Patent gnävigst verliehen; was hiedurch, unter Beziehung
auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Stuttgart den 17. Juli 1845.
Schlayer.