Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

249 
Tage Znädigst genehmigt, daß vie Relais-Posthalterei zu Weissenstein, Oberamts Geislingen, 
aufgeboben, und dagegen zu Donzvorf und Böhmenkirch, desselben Bezirks, Posthaltereien, 
zu Donzdorf in Verbindung mit einer Erpedition, errichtet werden. Zugleich haben 
Höchstdieselben der von dem Fürsten Erbland-Postmeister vorgeschlagenen Uebertragung 
der Posthalterci Donzborf an den Posthalter Joseph Lang zu Weissenstein, und der Relais- 
Posthalterei in Böhmenkirch an Aloys Lang von Weissenstein die landesherrliche Bestäti- 
gung ertheilt. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungspatents an die Gebrüder Dittmar auf eine neue 
Fabrikationsmethode von Rafstrmessern. 
Seine Königliche Majestät haben vurch hochste Entschließung vom 2. d. M. den 
Gebrüdern Dittmar zu Heilbronn auf die von ihnen angegebene neue Fabrikationsmethode 
von Rasirmessern das nachgesuchte zehnjährige Erfindungs-Patent gnädigst verliehen; was 
hiedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 5. Juli 184. 
Schlayer. 
5) Verleibung eines Ersindungo-Patents an den Guillocheur Keller auf eine Vorrichtung 
zum Aufsetzen der Zündhütchen auf die Pistons der Percussions-Feuerwaffen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d.- M. 
dem Johann Baptist Keller, Guillocheur in Gmünd, auf die von ihm vorgelegte Vorrich- 
tung zum Aufsetzen der Zündhütchen auf die Pistons der Percussions-Feuerwaffen das nach- 
gesuchte zehnjährige Erfindungs-Patent gnävigst verliehen; was hiedurch, unter Beziehung 
auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 17. Juli 1845. 
Schlayer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.