Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Stelle in Zeil ist der bisherige Revierjäger Fäßler zum K. fürstlichen Revierförster in 
Zeil ernannt, und dessen Befähigung hiezu nachgewiesen worden; welches hievurch zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 11. Juli 184). Gärttner. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Besetzung von zwei K. gräflich Königsegg'schen Revierförstersstellen. 
Nach erfolgter Penstonirung des K. gräflich Königsegg'schen Forstverwalters Eckard 
zu Königseggwald, sind zwei Revierförster zu Königseggwald und Aulendorf in der Eigen- 
schaft von gräflichen Privatdienern aufgestellt worden, welche, gleich jenen, nach Maßgabe 
der K. Deklaration vom 6. August 1828. 
a) in Absicht auf die Verwaltung der gräflichen eigenen Walvungen der gräflichen Do- 
manial-Kanzlei unter Oberaufsicht der Kreis-Finanzkammer, . 
b)inAbsichtaufbieBeaufsichtigungderGemeinde-Stiftungs-undPriVat-Waldungcn 
in forst= und jagdpolizeilicher Beziehung dem K. Forstamte 
untergeordnet sind. 
Nachdem nun diese beiden K. gräflichen Diener, und zwar: 
zu Königseggwald, der Nevierförster Anton Nommel aus Granheim, 
zu Aulendorf, der Revierförster Anton Paradeis, von Hoördtle, 
für die genannten Stellen als befähigt erkannt worden find; so wird dieses hierdurch zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 16. Juli 1845. Gärttner. 
Dienst -Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das in erster Besoldungsklasse stehende Oberamt Ehlingen 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wechen bei der Regierung des Neckarkreises vorschrift- 
mäßig zu melden. *- ⅜l 
2) Die Bewerber um die mit dem Dekanat verbundene katholische Pfarrei Hofen, 
Oberamts Aalen, welche im Pfarrort und einigen Weilern und Hofen 523 Pfarrgenossen 
zählt, und an Güterertrag, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und ge- 
stifteten Gebühren, nach Abzug der Kosten für einen ständigen Vikar ein firirtes Einkommen 
von 1055 fl. gewährt, werden aufgeforvert, sich binnen vier Wrchen bei dem katbolischen 
Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. ' ·« 
s)DieBcIverbercnndircrlcdigteinderzweitenBesolptttpgsklassestehendeReviekför- 
stersstelle zu Bebenhausen, Forsts Tübingen, werden aufgefordert, binnen vier Wochen 
bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Wurm- 
lingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem vortigen Cameralverwalter vorschrift- 
mäßig zu melden. 
5) Bei der Regierung des Neckarkreise ist die Stelle des Bauraths-Assistenten 
erledigt, mit welcher ein bei längerer entsprechender Dienstleistung von 400 fl. auf 500 fl., 
und später von 500 fl. auf 600 fl. sich erhöhender Gehalt verbunden ist. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises zu melden.
	        
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