Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
Diejenigen Bewerber, welche bei der Artillerie einzutreten wünschen, werden neben die- 
sen allgemeinen Fächern noch speziell geprüft in: 
1) Arithmetik: » 
der Lehre von den Progressionen und Logarithmen. 
2) Geometrie: 
der ebenen Trigonometrie und der beschreibenden Geometrie. 
3) Physik und Chemie: 
den Elementar-Kennnnissen. 
In allem Uebrigen wird sich auf die Verfügung vom 23. December 1842 im Regie- 
rungs-Blatt vom 7. Januar 1843 bezogen. 
Stuttgart den 8. August 1845. 
Graf v. Sontheim. 
b) Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme von Zöglingen in die Offziers-Bildungs-Anstalt. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um Aufnahme in die K. Offziers= 
Bildungs-Anstalt bewerben wollen, haben sich unter der Voraussetzung, daß sie den, in der 
Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 25. Mai 1844 (Reg. Blatt Nr. 22 vom 30. Mai 
1844) enthaltenen Bedingungen entsprechen, Donnerstag den 11. September, Vormittags 
9 Uhr, auf der Adjutantur des Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden, und 14 Tage 
früher die vorgeschriebenen Urkunden an das K. Kriegsministerium einzusenden. 
Die Prüfung, welche in Stuttgart abgehalten wird, beginnt am Freitag den 12. Sep- 
tember, und wird an den folgenden Tagen fortgesezt. 
Im Uebrigen wird sich auf die obige Verfügung vom 25. Mai 1844 bezogen und zu- 
gleich auf die, in nächster Zeit in dem Regierungs-Blatt erscheinende, neue Organisation 
der Offziers-Bildungs-Anstalt hingewiesen. 
Stuttgart den 8. August 1845. 
Graf v. Sontheim.
	        
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