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hinreichender Grad von Autorität über ihre Kameraden zugetraut wird, zu Unter-Offizieren
ernannt werden.
Die Ernennung erfolgt auf erstatteten Bericht des Commando's durch das K. Kriegs-
Ministerium.
Dieselben erhalten die Auszeichnung als Feldwebel mit der Ofkfiziersschärpe ohne
Quasten, und bilden die erste Disciplinar-Abtheilung, welcher nach den in den Verordnungen
enthaltenen näheren Bestimmungen die theilweise Aufsicht über die untern Diseiplinar-Ab-
theilungen übertragen wird.
6. 36.
Zur Aufmunterung und als Belohnung für Fleiß und gute Aufführung, wird ferner
für die verdienten Zöglinge und Lehrgenossen der drei ersten Classen eine Auszeichnung be-
stimmt, welche auf den Achselklappen (K. 40) getragen wird und in drei Abstufungen zer-
fällt:
1ste Abstufung, eine Königskrone von Silber innerhalb zweier gekreuzten Loorbeerzweige,
2te — eine Königskrone von Silber,
Zte — eine Königskrone von weißem Kamelgarn auf Tuch gestickt.
g. 37.
Zu dieser Auszeichnung können nach jeder halbjährlichen Prüfung von dem Commando
Vorschläge an das K. Kriegs-Ministerium eingereicht werden, wobei zu beobachten ist, daß die
Auszeichnung einer höhern Abstufung nur dann ertheilt werden kann, wenn die nächst niedere
mindestens 1 Jahr, in der Regel aber ein Jahr, getragen wurde.
*v*#
Zöglinge und Lehrgenossen, welche einmal vor eine Dieciplinar-Commission (§. 32) ge-
stellt worden sind, können nie zu Unteroffizieren, und zur Verleihung des Ehrenzeichens nicht
früher, als nach Ablauf eines Jahrs in Vorschlag gebracht werden. Wer zum zweitenmale
vor die Disciplinar-Commission gestellt wurde, kann auch diese Auszeichnung nicht mehr
erhalten.
Wenn ein Unteroffizier vor eine Disciplinar-Commission gestellt worden ist, tritt er in
die zweite Disciplinar-Abtheilung zurück, indem ihm alsdann die Aufsicht über die untern
Abtheilungen nicht mehr übertragen werden kann.