Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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mehrere Stücke Lindenholz (theils breit geschnitten, theils zugespitzt), 
1 lederner oder leinener Putzlappen, 
1 wollener leicht mit Oel getränkter Lappen, 
1 Gewehrwischer. 
4) Andere Erfordernisse: 
1 Nähzeug, enthaltend: weißen, blauen, rothen und gelben Faden, oder Seide, 
einige Reserveknöpfe von jeder Art; Nadelbüchse. Wachs und Scheere. 
1 mössingener Leuchter, nebst Lichtscheere nach vorgeschriebener Form. 
V. Fecht-Apparat. 
1 Stoßrappier, 
1 Stoßhandschuh, 
1 Stoßmaske, 
1 Haurappier, 
1 Hauhandschuh, diese erst im dritten Jahr. 
1 Haumaske, 
VI. Bibliothek. 
à) Bücher, 
b) Manuseripte, 
C) Kartenatlase, 
werden nach dem Bedürfniß des Unterrichts im Laufe des 
vierjährigen Cursus angeschafft. 
  
VII. Schreib= und Zeichnungs-Apparat. 
1 Reißzeug, 
1 hölzerner rechter. Winkel, 
1 Lineal von 21 Fuß Länge, 
1 Reißbrett nebst Reißschiene, 
1 Portefeuille, 
1 Federmesser, 
1 Federnrohr, 
1 Stück Tusche, Farben, Pinsel nach Bedarf. 
Anmerkung.
	        
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