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II. Verfügungen der Departementcé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Auflösung des Amts-Notariats Willmandingen und die veränderte
Eintheilung der Amts-Notariatobezirke Pfullingen und Ehningen, O.A. Reutlingen.
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom
24. Juli d. J. die Auflösung des Amts-Notariats Willmandingen, Oberamts Reutlin=
gen, und eine veränderte Eintheilung der Amts-Notariatsbezirke Pfullingen und Ehnin-
gen, desselben Oberamts, auf die in der beigefügten Uebersicht enthaltene Weise zu geneh-
migen geruht haben; so wird solches mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß die erwähnte neue Bezirks-Eintheilung mit dem 1. September d. J. in Wirksamkeit zu
treten habe, bis zu welchem Zeitpunkte die Notariats-Geschäfte in den betreffenden Orten
von den bisherigen Notaren ordnungsmäßig zu besorgen sind.
Stuttgart den 12. August 1845. Prieser.
Uebersicht
der in Folge der Auflösung des Amts-Notariats Willmandingen vermöge böchster Ent-
schließung vom 24. Juli 1845 eintretenden Aenderungen in der Eintheilung der Amts-
Notariatsbezirke Pfullingen und Ehningen, Oberamts Reutlingen.
1. Das Amts-Notariat Pfullingen (erster Classe
hat zu übernehmen die sämmtlichen Orte des nun aufgelösten Amts-Notariats Will-
mandingen, und zwar:
1) Erpkingen, 6) Honau,
2) Genkingen, 7) Klein-Engstingen,
3) Groß-Engstingen, 8) Mägerkingen mit Brunnen und Mariaberg,
4) Hausen an der Lauchert, 9) Undingen, und
5) Holezelfingen, 10) Willmandingen.
11. Das Amts-Notariat Ehningen (bisher zweiter, nun erster Classe)
hat von dem Amts-Notariate Pfullingen nachgenannte Orte zu übernehmen:
1) Betzingen, 4) Ohmenhausen,
2) Bronnweiler, 5) Stockach, und
3) Gemaringen mit Hinterweiler, 6) Wannweil.