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heit wegen der besonderen Aufmerksamkeit des vaterländischen Publikums würdig find, wert en
besondere Buden aufgeschlagen werden.
8. 16.
Auch die Erfinder, Verfertiger oder Besitzer ausgezeichneter Fabrikate, Werkzeuge, Ma-
schinen 2c. werden eingeladen, dieselben auf diesem Wege dem Publikum zur anschaulichen
Kenntniß zu bringen.
S. 17.
Den Schaulustigen bleibt nicht allein der äußere Umkreis der Rennbahn, sondern auch
die Rennbahn selbst, letztere jedoch nur bis zu Anfang der Preisevertheilung, geöffnet.
Für diejenigen Zuschauer, welche sich der unter polizeilicher Aufsicht aufgeschlagenen
Schaugerüste nicht bedienen wollen, wird ein hinreichender Theil des Umkreises angewiesen.
Dagegen ist das Eindringen unter die Schaugerüste, sowie der Eintritt in die inneren, zur
Ausstellung der verschiedenen Thiergattungen bestimmten Räume zur Verhütung jeden Unfalls
verboten.
§ 18.
In gleicher Absicht ist der Zutritt zu dem Schauplatze nur Fußgängern, mit gänzlichem
Ausschlusse von Wagen und Pferden, gestattet. Hunde mitzuführen, bleibt bei unnachsschtli-
chem Verluste des Hundes verboten.
Je mehr diese polizeilichen Anordnungen blos auf die eigene Sicherheit und möglichste
Bequemlichkeit der Zuschauer berechnet sind, desto gewisser glaubt man sich der Hoffnung
überlassen zu dürfen, daß die Ordnung des Festes nicht durch unbescheidene Zudringlichkeit
gestört, vielmehr den Anweisungen und Warnungen der aufgestellten Sicherheitswachen von
Jedermann, ohne Unterschied des Standes, die gebührende Folge geleistet werde.
Stuttgart den 10. August 1845. Schlayer.
C) Des Finanz-Departementéê.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die der Staatöschulden-Zahlungskasse für das Etatsjahr 1845—46
zugewiesenen Einnahmen.
Auf den Grund des Art. 4 des Staatsschuldenstatuts vom 22. Februar 1837 (Reg. Blatt
S. 107) ist der Staatsschulven-Zahlungskasse, nach getroffener Uebereinkunft mit dem stän-
dischen Ausschuß, ihr etatsmäßiger Fonds für das Etatsjahr 1845—46 mit
— . 1,096,413 fl. 13 kr.
in folgenden Staats-Einkünften zum unmittelbaren Bezuge angewiesen worden: