Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

342 
Vermöge Höchster Entschließung vom 24. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät die evangelischen Pfarrer Hegler zu Brettheim, Dekanats Blaufelden, und Wein- 
land zu Großingersheim, Dekanats Besigheim, ihrem Ansuchen gemäß, gegenseitig versetzt 
ferner 
die evangelische Pfarrei Deufringen, Dekanats Böblingen, dem Pfarrverweser Staib 
zu Oeschingen, Dekanats Tübingen, und 
die evangelische Pfarrei Lorenzenzimmern, Dekanats Hall, dem Pfarrer Wolff zu 
Honau, Dekanats Reutlingen, gnädigst übertragen. 
Vermöge Entschließung vom 25. v. M. ist der Referendär erster Classe, Steinhäu-= 
ser, von Ebpingen, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufgenommen worden. Derselbe 
hat Ehingen zu seinem Wohnsitze gewählt. 
7 
II. Berfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1I. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinde 
Mittelstadt, Oberamts Ulrach. 
Die Gemeinde Mittelstadt, Oberamts Urach, ist in Gemäßheit der K. Verordnung vom 
9. Februar 1829 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden versetzt worden; was 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 24. August 1845. Schlayer. 
b) Verleihung eines Ersindungepatents an den Fabrikanten Vollmar auf eine Maschine zum 
Streichen und Appreliren von Bindfaden und Stechgarnen. 
Durch Entschließung des Ministerial-Raths vom 19. d. M. ist dem Fabrikanten Johann 
Peter Adolph Vollmar zu Kempten bei Bingen, im Großherzogthum Hessen, auf die von 
ihm dargelegte Maschine zum Streichen und Appretiren von Bindfaden und Stechgarnen das 
nachgesuchte fünfjährige Erfindungspatent gnädigst verlieben worden; was hiedurch, unter Be- 
ziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.