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ein Drittel des auf ihr Gewicht treffenden tarifmaͤßigen Porto, jedoch nicht weniger als die
einfache Brieftaxe berechnet.
Allen ganz frankirten Briefen wird von den beiderseitigen Postanstalten der
Stempel P. D. aufgedrückt, welcher die wirklich geschehene Vorausbezahlung des Porto post-
amtlich beglaubigt.
Zeitungen und Drucksachen aller Art nach und aus Frankreich nebst Algerien
werden unter Kreuzband gegenseitig bis zur Gränze frankirt überliefert und zahlen nur
nach der Bogenzahl sich regelndes sehr mäßiges Porto, wenn
a) sie außer der Adresse, dem Datum der Absendung und der Unterschrift des Absenders
nichts mit der Hand Geschriebenes enthalten,
b) die Kreuzbände oder Streifen nicht mehr als 1 der Oberfläche der Sendung bedecken
und überhaupt so angelegt sind, daß der Inhalt nachgesehen werden kann, und
c) bei Sendungen von mehr als einem Bogen die Bogenzahl auf der Adresse angegeben ist.
Bei derartigen Sendungen nach und aus andern Ländern und Gegenden werden bei der
Beförderung über Frankreich ähnliche Erleichterungen gewährt.
Rekommandirte Briefe nach und über Frankreich müssen bei der Aufgabe frankirt
werden, und zahlen bei den diesseitigen Postanstalten einfaches diesseitiges, aber doppeltes fran-
zöstsches 2c. Briefporto. ·
Unbestellbare(Rebüt-)BriefewckdendanbsendemgegenEntrichtungderTaxe
für den Hinweg, wenn solche jedoch frankirt waren, unentgeldlich zurückgegeben.
Nähere Auskunft wird bei allen diesseitigen Postanstalten auf Verlangen ertheilt.
Frankfurt a. M. im December 1844. Dörnberg.
3. Des K. katholischen Kirchenrathe.
Bekanntmachung des Ergebnisses der im Oktober v. J. stattgehabten Dienstprüfung der
Candidaten des katholischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen.
In Folge der am 15.Oktober v. J. und an den folgenden Tagen mit fünfzehn Can-
didaten vorgenommenen Dienst= und Anstellungsprüfung sind nachstehende vierzehn Priester zu
Pfarrstellen fähig erkannt worden:
1) Armleder, Aloys, von Rottweil.
2) Hagel, Franz Sales, von Maselheim.
3) Hummel, Joachim, von Ehingen.