Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Encyclopädische Vorlesung über den Civil. und Criminal-Prozeß, zunächst 
für die Studirenden der Cameral= und Forstwissenschaft, viermal wöchentlich von 9—10 
Uhr, Prof. Ir. Michaelis. 
Württembergisches Polizeirecht fünfmal wöchentlich von 2—3 Uhr, Pref. 
IDr. Hoffmann. 
Württembergisches Finanzrecht, erster Theil, fünfmal wöchentlich von 
11 —2 Uhr, Derselbe. 
N. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Fallkenstein. 
Musikoirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von dem Zeichnungslehrer 
Leibnitz Donnerstags von §—.12 Uhr und in zwei weiteren noch zu bestimmenden Stun- 
den geleitet werden. Derselbe ist zur Ertheilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und 
Malen bereit. « 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die Aufficht 
über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lebrt Tanzmeister Beck. 
Turnen lehrt Turnlehrer Wüst. 
Das Ende der Herbsfiferien ist auf den 27. Oktober festgesetzt. Acht Tage später darf 
nach der K. Verordnung vom 26. December 1834 (Reg. Blatt vom Jahr 1835, S. 17.) 
ohne besonderen Girund keine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zweck für diese hat 
sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei 
der Immatrikulations-Commissien zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 14. August 1845. 
Walz.
	        
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