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8) Ordens-Verleihung.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 30. v. M.
dem evangelischen Pfarrer Guoth in Großsüßen, Dekanats Geißlingen, in Anerkennung
seiner fünfzigjährigen treuen Dienste, das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen
Krone in Gnaden verliehen.
C) Bewilligung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 30. v. M.
dem Militär-Referenten im Kriegs-Ministerium, Oberst-Lieutenant v. Baur, bisherigen
Ritter des Zähringer Löwen-Ordens, und
dem Bataillons-Commandanten im dritten Infanterie-Regiment, Oberst-Lieutenant
v. Reinhardt, so wie
dem Bataillons-Commandanten der reitenden Artillerie, Major v. Binder, die von
ihnen nachgesuchte Erlaubniß, die von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit den-
selben verliehenen Orden, ersterem das Commandeurkreuz, den beiden letzteren das Ritter-
kreuz des vorgenannten Ordens, annehmen und tragen zu dürfen, gnädigst ertheilt.
D) Dienst-Nachricht.
Unter dem 25. v. M. ist der Revierförster Neudörfer in Winzenweiler, Forstamts
Comburg, auf seinc unterthänigste Bitte, wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit in den Pen-
sionsstand versetzt worden.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
à) Verleihüng der silbernen Verdienst-Medaille an den katholischen Schulmeister Loritz
zu Ochsenhausen.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 24. d. M.
dem katholischen Schulmeister Loritz zu Ochsenhausen, O. A. Biberach, in Anerkennung seiner
vieljährigen ersprieslichen Dienstleistungen, die silberne Verdienst-Medaille guädigst verliehen.
Stuttgart den 30. August 1845. Schlayper.