Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Durch Entschließung des K. Ministerialraths von demselben Tage ist der Amtsnotar 
Steeb in Pfullingen, Oberamts Reutlingen, seinem Ansuchen gemäß, wegen leidender Ge- 
sundheit, unter Vorbehalt der Wiederanstellung für den Fall etwaiger Genesung, ferner 
der Kanzlei-Assistent bei dem Ministerium des Innern, Registrator Reichmann, wegen 
Kränklichkeit, unter dem Vorbehalte der Wiederanstellung im Falle der Wiedergenesung, sei- 
nem Ansuchen gemäß in den Ruhestand versetzt, und 
dem Gerichtsnotar Heinle zu Neresheim die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt und 
derselbe zu Ausübung der Rechtspraris, in der Eigenschaft eines Rechts-Consulenten, ermäch- 
tigt worden. Als solcher hat er Cannstatt zum Wohrsitze gewählt. 
Seine Königliche Majestät baben durch höchste Entschließung vom 7. d. M. 
der Uebertragung der erledigten Posthaltersstelle zu Rierbach, Oberamts Gerabronn, an 
den von dem Fürsten Erbland-Postmeister vorgeschlagenen seitherigen Verweser derselben, 
Carl Ziegler, die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt. 
Am 9. September erhielt der von dem Grafen Raimund v. Fugger-Kirchberg-Weissen- 
horn zur Pfarrei Oberkirchberg patronatisch ernannte Priester Markus Hitzler, seitheriger 
Benefsciat in Wullenstetten, so wie 
der von dem Freiberrn v. Süskind in Augsburg zur Pfarrei Sießen patronatisch 
ernannte Pfarrer Anton Radler, Kaplan in Dietenheim, ferner 
am 12. d. M. die von Seite des Fürsten v. Thurn und Taxis erfolgte Präsentation 
des Caplans Carl v. Sallwürk in Hohentengen, Oberamts Saulgau, auf vie erledigte 
Pfarrei Heudorf, Oberamts Riedlingen, und 
die von Seite des Fürsten v. Walvburg-Wolfegg-Waldsee erfolgte Präsentation des 
Pfarrers Johann Baptist Schnitzer in Röthenbach, Oberamts Waldsee, auf die erlevigte 
Pfarrei Leupolz, Oberamts Wangen, die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der DOepartements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Relais-Posthalterei Leonbronn und die 
Entfernung der Stationen Brackenheim und Bretten. 
Durch eine aus besonderer Vollmacht Seiner Königlichen Majestät gefaßte Ent- 
schließung des Ministerialraths vom 2. d. M. ist die von der Postverwaltung in Folge ein- 
getretener Postkursveränderungen beantragte Aufhebung der Relais-Posthalterei Leonbronn,
	        
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