Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Bei der polhtechnischen Schule in Stuttgart ist eine Hauptlehrstelle für das 
Baufach und eine Lehrstelle für den Unterricht in der Mechanik und im Maschinenbau zu 
besetzen. Mit der ersteren Stelle ist eine Besoldung von 1200 bis 1300 fl. und die Ver- 
pflichtung zu 18—20 wöshentlichen Unterrichtsstunden verbuckden, und es hat der Lehrer 
bauptsächlich die bürgerliche (Hoch-) Baukunde, in Verbindung mit einem Vortrag über die 
antiken Säulenordnungen, das Gebäudeprojectiren und einen Theil des Bauzeichnens zu 
übernehmen, auch sollte derselbe wo möglich den Unterricht in der Pyrotechnik ertheilen kön- 
nen. Der Lehrer in der Mechanik und im Maschinenbau ist gegen eine Besoldung, welche 
nach Umständen 1000 bis 1300 fl. betragen kann, gleichfalls zu 18—20 wöchentlichen Un- 
terrichtsstunden verpflichtet, und hat vorzugsweise die graphischen und constructionellen Arbei- 
ten der Schüler zu leiten, auch wo möglich die mechanische Technologie zu lehren. Der- 
selbe muß nicht bloß im Besitze der für den Maschinenbau erforderlichen Kenntnisse in der 
Mathematik und Mechanik seyn, sondern auch schon in einer größeren mechanischen Werk- 
stätte mit Erfolg als Constructeur gearbeitet haben. Die Bewerber um diese Stellen haben 
sich, unter genauer Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn und unter Vorlegung ihrer Zeug- 
nisse, binnen vier Wochen an den K. Studienrath zu wenden. 
2) Die Bewerber um eine bei der Finanzkammer des Jartkreises erledigte 
Revisorsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb 
vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Kanzlei-Asssstenten bei dem Mini- 
sterium des Innern, mit dem Normalgehalte von 600 fl., werden aufgefordert, sich 
binnen drei Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
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Am 20. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monate Juli d. J. ausgegeben worden.
	        
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