Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 4. Oktober 1845. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen ver Departements. Bekanntmachung,den Reckarholz-Zolltarif betreffend. — Bekanntmachung, 
betreffend die Entfernungen der neu errichteten Posthaltereien zu Donzdorf und Böhmenkirch. — Bekannt- 
machung, betreffend das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen an höheren philologischen Lehranstalten. 
— Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Prüfung zur Aufnahme in vie Offiziers-Bildungoanstalt. 
— Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten Forstdienstprüfung. — Bekanntmachung in Betreff 
der Vornahme einer zweiten Forstdienstprüfung. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 22. v. M. 
dem Bataillons-Commandanten im dritten Infanterie-Regiment, Oberst-Lieutenant v. Rein- 
bardt, 
dem Adjutanten des Kriegs-Ministers, Oberst-Lieutenant v. Baur, und 
dem Bataillons-Commandanten der reitenden Artillerie, Major v. Binder, 
die von ihnen nachgesuchte Erlaubniß, das von des Großherzogs von Hessen Königl. Ho- 
beit verliehene Nitterkreuz erster Classe des Ludewigs-Ordens annehmen und tragen zu dür- 
fen, gnadigst ertheilt. 
  
  
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 14. v. M. 
die erledigte katholische Pfarrei Burgberg, Dekanats Ulm, dem Verweser derselben, 
Schneider, und 
die erledigte Kaplanei Oedheim, Dekanats Neckarsulm, dem Pfarrverweser Knöpfle 
zu Reichenbach, Dekanats Spaichingen, gnädigst übertragen.
	        
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