Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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5. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
*—m—m 
  
Inbalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme fremder Orben. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohrnftz-Veränderung eines Rechts-Praktikanken. — Verleihung eines 
Erfindungspatents an den Glaser Simon auf ein Berfabren zur Marmorirung von Glasplatten und Glas- 
rahmen. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen an philologischen 
Lehranhalten. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchsten Dekrets vom 27. d. M. 
an den Ordenskanzler dem Kriegs-Minister Grafen v. Sontheim, und 
dvem Commandanten der K. Leibgarde zu Pferd, Oberst-Lieutenant v. Weissenstein, 
die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, die von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
berzog von Hessen ihnen verliehenen Orden, nämlich das Großkreuz, beziehungsweise das 
Commenthurkreuz zweiter Classe des Ordens Philipps des Großmüthigen, annehmen und 
tragen zu dürfen. 
8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 15. d. M. 
die bei dem Ministerium des Innern erledigte Kanzlei-Direktorsstelle dem Ober-Justiz-Assessor 
Schover, unter Verleihung des Titels und Rangs eines Regierungsratbs, 
die erledigte evangelische Pfarrei Triensbach, Dekanats Crailsheim, dem Pfarrer Mayer 
in Reinsbronn, Dekanats Welikersheim,
	        
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