Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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hängen können. Schichtenweise über einander dürfen die Thiere nur auf verschiedene im 
Wagen über einander angebrachte Böden, wobei jeder Schichte ein genügender Luftraum ge- 
sichert ist, geführt werden. « 
4) Die Feßlung soll nicht unnöthiger Weise durch willkührliches Stilllager unterwegs, 
Verzögerung des Abladens u. s. f. verlängert werden. 
II. Unabhängig von der Feßlung kommen bei dem Traneport zu Wagen Mißhand= 
lungen vor, indem den Thieren gegen starke Hitze oder strenge Kälte die erforderliche Be- 
deckung nicht verschafft over sie auf unmenschliche Weise dem Durst oder Hunger Preis ge- 
geben werden, daber auch hiegegen vorkommenden Falles von den Polizeibehörden einzu- 
schreiten ist. 
III. Hunde dürfen zum Treiben von Kälbern den bestehenden Vorschriften gemäß, an 
welche hiedurch erinnert wird, nur mit angelegten Maulkörben, durch welche dieselben am 
Beißen des zu treibenden Thiers vollkommen verhindert sind, gebraucht werden. 
Stuttgart den 2. Oktober 1845. Schlayer. 
h) Patent-Verleihungen an die Conditoren Mayer und Seitz, und an den Oekonomen Beck. 
Durch Entschließung des Ministerial-Raths vom 24. September d. J. ist 
1) den Conditoren Mayer und Seitz in Paris auf die von ihnen angegebene Methode, 
Bonbons in den Formen zu glasiren, ein Einführungs-Patent auf die Dauer von fünf Jahren, 
2) dem Oekonomen Friedrich Beck, von Thalheim, Oberamts Tuttlingen, auf die von 
ihm vorgelegte Einrichtung des Destillir-Cylinders bei Dampf-Brennapparaten für Brannt- 
wein das nachgesuchte Erfindungs-Patent auf die Dauer von fünf Jahren verliehen worden. 
Es wird dieses biedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe- 
Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, betreffend die Erfindungs= und Einführunge- 
Patente, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 3. Oktober 1845. Schlayer. 
2. Des K. katholischen Kirchenrathe. 
a) Bekanntmachung, betreffend die den Candidaten der katholischen Theologie ertheilte Priesterweihr. 
Am 4. September d. J. sind nachstehende 47 Candidaten der katholischen Theologie in 
Rottenburg zu Priestern geweiht, und sonach als Gehülfen in der Seelsorge zugelassen worden:
	        
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