Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

402 
40) Weitmann, Caspar Johann, Sohn des Schneiders in Gmünd. 
41) Weitmann, Johann, Sohn des Färbers in Gmünd. 
II. Ferner wurden dem ersten Curse der niedern Conwvikte nachstehende 9 Schüler zuge- 
theilt, welche ihren Bitten gemäß statt der Natural-Verpflegung im Institute die hiefür fest- 
gesetzten Stipendien mit der Erlaubniß erhalten, bis auf Weiteres ihre Studien an einem der 
inländischen Obergymnasten fortsetzen zu dürfen, und zwar werden: 
a) Dem Convikts-Verbande zu Rottweil zugethbeilt: 
42) Burkart, Paul, Sohn des Stadtpflegers in Gmünd. 
43) Engelharvt, Josexh, Sohn des ehemaligen Landjägers in Ellwangen. 
44) Hummel, Friedrich Wilbelm, Sohn des Damastwebers in Donzvorf. 
45) Mühlbach, Paul Ernst, Sohn des Kammerdieners in Stuttgart. 
fb) Dem Convikte zu Ebingen: 
46) Fischer, Albert, Sohn des Schneidermeisters in Ellwangen. 
47) Funkenweh, Marimilian, Sohn des Kastendieners in Obermarchthal. 
48) Schray, Gottfried Carl, Sohn des 1 Commissärs in Mergentbeim. 
49) Wurst, Max. Anton, Sohn des 1 Musterlehrers in Ellwangen. 
50) Zimmerle, Joseph, Sohn des Metzgers in Ellwangen. 
Die erstgenannten 41 Schüler haben sich Dienstag den 21.’Oktober d. J. mit den vor- 
geschriebenen Erfordernissen versehen, in dem betreffenden Institute einzufinden, die übrigen 
9 aber an demselben Tage bei dem Rektorate desjenigen Gymnasiums, an welchem sie ihre 
Studien fortsetzen wollen, sich anzumelden. Im Uecbrigen bezieht man sich hinsichtlich der 
Stipendiaten auf die unter dem 9. November 1839 (Reg. Blatt Nr. 62, S. 723) gegebenen 
Bestimmungen. 
Stuttgart den 26. September 1845. Linden. 
3. Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins. 
Vertheilung von Preißen an die Zöglinge des land= und sorswirthschaftlichen Instituts Hohenheim. 
Bei der am 25. September d. J. in Gegenwart einer K. Commission der Centralstelle 
des landwirthschaftlichen Vereins mit den Zöglingen der biesigen Anstalt vorgenommenen 
Hauptprüfung fand nach Maasgabe der Statuten die Vertbeilung von Preißdenkmünzen Statt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.