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Zu Bahnbau-Inspektoren:
auf der Ludwigsburg-Heilbronner-Linie, mit dem Sitz in Besigbeim, der baierische In-
genieur Otto Wildt zu Bamberg,
auf der Eßlinger-Geislinger-Linie, mit dem Sitz in Plochingen, der Architekt Schlier=
bolz zu Hall.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M.
ven provisorischen Inspektor Abel in Stuttgart zum Inspektor und Vorstand des technischen
Bureau der Eisenbahn-Commission gnädigst befördert, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 16. d. M. dem Ober-Tribunalrathe v. Voßler in
Stuttgart die nachgesuchte Dienstentlassung, unter Belassung des Titels und Rangs eines
Ober-Tribunalraths, in Gnaden zu ertheilen geruht.
Seine Königliche Majestät baben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M.
der von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagenen Uebertragung der erlevigten Sekre-
tärsstelle bei dem Hauptpostamte Stuttgart an den Assistenten Wilhelm August Pfitzen--
maier in Heilbronn die landesherrliche Genehmigung gnädigst zu ertheilen, und
die von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagene Versetzung des Oberpostamts-
Sekretärs v. Stoß zu Ulm auf die gleiche Stelle zu Heilbronn zu genehmigen geruht, auch
dem für die hiedurch in Erledigung gekommene Sekretärsstelle bei dem Oberpostamt
Ulm vorgeschlagenen Hauptpostamts= Assistenten Klingler die landesherrliche Bestätigung
gnädigst ertheilt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz und der Finanzen.
Der Ministerien des Justiz und der Finanzen.
Verfügung, betreffend die Sicherstellung von Gerichts-Sportel-Schuldigkeiten würktembergischer
Staatsbürger, welche im Auslande wohnen.
Nach dem s. 14 der am 21. Februar 1829 erlassenen Instruktion zu Vollziehung des
allgemeinen Sportel-Gesetzes vom 23. Juni 1828 (Reg. Blatt von 1828, S. 81) sind in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Ausländer, welche kein inliegendes Gut besitzen, die An-
wälte derselben zu Entrichtung der schuldigen Sporteln verbunden.