Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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bühren auf 1412 fl. berechnetes Einkommen gewahrt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Thailfingen, Dekanats Balingen, welche 
1726 Kirchengenossen zählt und mit einem, über Abzug von 40 fl. für den Besoldungs-Ver- 
besserungsfonds auf 955 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechneten, verwandelten Einkom- 
men verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Wißgoldingen, Oberamts 
und Dekanats Gmünd, welche 699 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Capital= 
zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein ständiges Einkommen von 1101 fl. gewährt, 
haben sich in Gemäßheit der mit der freiherrlich v. Holz'schen Patronatsherrschaft für den 
vorliegenden Besetzungsfall getroffenen Vereinbarung binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
5) Durch den Tod des Regimentsarztes, Professor v. Heim im ersten Reiter-Regiment 
ist die Stelle eines Regiments-Arztes mit dem Gehalte zweiter Classe von 600 fl. in 
Erledigung gekommen. Die gesetzlich befähigten Bewerber werden aufgefordert, sich binnen 
vierzehn Tagen bei dem Kriegs-Ministerium in vorschriftmäßigen Eingaben zu melden. 
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Am 21. d. M. sind die Rechto-Erkenntnisse vom Monat August d. J. ausgegeben worden. 
  
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