Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Unter Bezugnahme hierauf wird den K. Oberämtern aufgegeben, die dort angegebenen 
Termine genau einzuhalten, und in den Gemeinden gehörig bekannt zu machen, auch läng- 
stens bis zum 8. Januar 1846 Anzeige hieher zu erstatten, daß die Orts-Rekrütkungslisten 
beim Oberamte eingekommen seien. 
Stuttgart den 23. Oltobet 1845. 
Göriz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die Pfarrei Honau, Dekanats Reutlingen, welche 409 Kir- 
chengenossen zaͤhlt und mit einem vurch eine Zulage aus dem Besoldungs-Verbesserungs- 
sonds auf 700 fl. erhöhten verwandelten Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier 
Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die Stelle eines Hüttenkassiers in Friedrichsthal, mit wel- 
cher eine Besoldung von 1100 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
Bergrathe vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um eine erledigte Revisorsstelle bei der Finanzkammer in Ell- 
wangen, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wo- 
chen bei der gedachten Finanzkammer zu melden; ebenso 
4) die Bewerber um das erledigte, in ver dritten Besolvungsklasse stehende Revier 
Altkrauthelm, Forstamts Mergentheim. 
5) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Dobel, Forstamts Neuenbürg, 
mit welcher, der Normalgehalt von 300 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, binnen vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschristmäßig sich zu melden.
	        
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