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wegen ihres den Bestimmungen der Art. 142, 167 und 284, Ziff. 2 des Strafgesetz-
buchs zuwiderlaufenden Inhalts für gerechtfertigt erklärt, und die fernere Verbreitung der
Schrift im Lande verboten worden ist; so wird vieses mit dem Anhang zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß von nun an der Verkauf eines jeden Eremplars der fraglichen Schrift
in das In= und Ausland zum erstenmale mit 75 fl. und im Wiederholungsfalle noch här-
ter geahndet wird.
Ludwigsburg den 11. November 1845. Soden.
Dienst-Erledigungen.
1)) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Forstamt Com-
burg haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jaxtkreises vorschriftmäßig
zu melden.
2) Die erledigte Salinen-Kassiersstelle in Sulz ist wieder zu besetzen; wobei nach
Umständen auf einen auch mit dem Salinenbetrieb vertrauten Mann Räcksicht genommen
werden wird. Die Bewerber um diese Stelle, mit welcher ein Gehalt von 900 fl. neben
freier Wohnung und einer angemessenen Kanzleikosten-Entschädigung verbunden ist, werden
aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem Bergrathe sich zu melden.
3) Die Bewerber um die Pfarrei Feldrennach, Dekanats Neuenbürg, welche im
Mutterorte 859, in 4 Filialien, welche mit eigenen Schulen versehen sind, und worunter
Schwann eine eigene Kirche hat, 2202 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten
Einkommen von 1191 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Der künftige Pfarrer hat bei vorbemerktem Ein-
kommen ohne einen weiteren Beitrag beständig einen Parrgehülfen zu halten und sich mit
demselben in die Geschäfte der Parochie nach der Vorschrift der Oberkirchenbehörde zu theilen,
auch wird vorbehalten, die Abhaltung weiterer Gottesdienste, als bisher zu Schwann ohne
einen Anspruch des Pfarrers auf Entschädigung anzuordnen.
Die Bewerber um vie bei dem Hauptzollamt Ulm erledigte Assistentenstelle, wo-
mit ein Gehalt von 612 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei der Zolldirektion
vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die Stelle eines Rcallehrers an der neu errichteten Realschule
zu Tettnang, mit welcher bei einem Gehalt von 6600 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe-Entschä-
digung die Verpflichtung zu 32 wöchentlichen Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich inner-
halb drei Wochen bei dem K. Stuvienrathe vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Aktuarsstelle in Balingen werden auf-
geferdert, sich binnen drei Wochen vorschristmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises
zu melden. .-