Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Diejenigen Zoͤglinge, welche blos den Unterricht in der Anstalt genicßen, Kost und Woh- 
nung 2c. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 12 fl. zu bezahlen. 
Die Bittschristen um die Aufnahme für den am 1. Mai d. J. beginnenden Lehrkursus 
müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und den übrigen vor- 
geschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 30. März bei der K. Commission für die Er- 
ziehungshäuser eingereicht werden. 
Stuttgart den 20. Januar 1845. 
Schedler. 
B) Des Kriegs = Departementé. 
Des Kriegs-Ministerium. 
7. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der goldenen Militär-Verdienst-Medaille an den 
Munitions-Aufseher Wörner. . 
Durch höchste Entschließung vom 27. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
dem Munitions-Aufseher zweiter Classe im Ehren-Invaliden-Corps, Wörner, aus Anlaß seines 
am 14. d. M. begangenen 50jährigen Dienstjubiläums die goldene Militär-Verdienst-Medaille, 
gegen Zurückgabe der silbernen, in Gnaden verliehen. 
Stuttgart den 28. Januar 1845. 
Graf v. Sontheim. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die Parrei Schweindorf, Dekanats Aalen, welche 400 Kir- 
chengenossen zählt und mit einem Einkommen von 652 fl. in Preisen des Sportelgesetzes 
verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistortum vorschrift- 
mäßig zu melden. Für den Fall, daß es für angemessen erachtet werden sollte, einen evan- 
gelischen Gottesdienst in der Oberamtsstadt Neresheim einzurichten, hat der künftige Pfarrer 
von Schweinvorf die ihm in dieser Beziehung aufzulegenden Geschäfte gegen eine besondere 
Belohnung, deren Festsetzung der Ober-Kirchenbehörde vorbehalten wird, zu übernehmen.
	        
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