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Der Freiherrlich v. Palm'sche Stifungs-Preis wurde zu gleichen Portionen vertheilt an:
Theobald Bischofberger, aus Baldenhofen, und
Julius Müßleisen aus Gmünd,
beide Zöglinge des Wilhelmsstifts.
Tübingen den 14. November 1845. · Walz.
C) Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Verfügung in Betreff der Vorsichtsmaaßregeln bei dem Felderbrennen.
Da zur Anzeige gekommen ist, daß es da, wo das Brennen (Motten) der Felder noch
statt findet, mit der dießfalls von den Feldbesitzern nachzusuchenden Erlaubniß verschieden ge-
halten wird, so fieht man sich veranlaßt, den K. 21 der Waldfeuerordnung vom 14. Juli
1807 dahin zu erläutern, daß die Erlaubniß zum Felverbrennen bei den betreffenden Revier-
förstern nachzusuchen, die Aufsicht über die Ausführung aber, so weit die Revierförster an der-
selben gehindert sind, den betreffenden Forstwarten und Waldschützen zu übertragen ist.
Zu Bewirkung einer Geschäfts-Vereinfachung haben die Ortsvorsteher jedes Jahr zwei-
mal, und zwar im Februar und August, ein Verzeichniß derjenigen, welche Erlaubniß zum
Felverbrennen wünschen, unter Benennung der betreffenden Grundstücke, an die Revierförster
zu übergeben, damit diese hiedurch in den Stand gesetzt werden, zu gelegener Zeit die Unter-
suchung des Ortes vorzunehmen, oder im Verhinderungsfalle vurch die Forstwarte und Wald-
schützen vornehmen zu lassen. Uebrigens können einzelne dringende Gesuche auch außer den
regelmäßigen Terminen angebracht werden.
Stuttgart den 11. November 1845. Schlayer. Gärttner.
D) Des Finanz-Departementeé.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dießjährigen zweiten Forstdienstprüfung.
Bei der am 3. bis 11. d. M. vorgenommenen zweiten Forstdienstpüfung sind nach den
Bestimmungen der K. Verordnung vom 24. Januar 1840 (Reg. Blatt S. 53) die nachge-