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vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. den Ephorus v. Hauber an dem evan-
gelischen Seminar in Maulbronn, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters in den
Ruhestand gnädigst versetzt und ihm in Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste den
Titel und Rang eines Prälaten gnädigst verliehen, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. die erledigte Assessorsstelle bei dem K. Ge-
richtshofe in Ulm dem Gerichts-Aktuar Krauß, von Schorndorf, gnädigst übertragen.
Der Uebertragung der erledigten Postmeistersstelle in Ludwigsburg an den Legationsrath
v. Bohle ist vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die landesherrliche Bestätigung
ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Anerkennung des Pfarrwaisen-Vereins als moralische Person.
Da Seine Königliche Majestät der unter dem Namen: „Pfarrwaisen-Verein“
für den Zweck der Unterstützung bedürftiger Waisen evangelischer Geistlichen bestehenden Ge-
sellschaft auf den Grund ihrer Statuten vom 1. September 1842 die Rechte einer moralischen
Person vermäöge pöchster Entschließung vom 5. d. M. Lnädigst verliehen haben; so wird dieses
hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 8. Februar 1845.
Schlayer.
b)) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinden
Schörzingen und Obernheim, Oberamts Spaichingen.
Die Gemeinden Schörzingen und Obernheim, Oberamts Spaichingen, sind in Gemäß-
beit der K. Verordnung vom 9. Februar 1829 von der dritten in die zweite Klasse der Ge-
meinden versetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 10. Februar 1845.
Schlayer.