Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungs-Classe stehende Cameral= 
amt Tettnang haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vor- 
schriftmäßig zu melden. 
2) Bei dem Königl. Geheimen-Rathe ist die Stelle eines Geheimen-Serretärs, 
mit welcher ein Gehalt von 1200 fl. verbunden ist, wiever zu besetzen. Die Bewerber um 
dieselbe baben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei ver bezeichneten Staatsbehörde einzu- 
reichen. 
3) Bei dem Hauptzollamte Friedrichshafen ist die Stelle des Hauptzollverwalters, 
womit eine Besoldung von 1000 fl. nebst 400 fl. Entschädigung für Wohnung und Amts- 
aufwand verbunden ist, sodann 
4) vie Stelle eines Grenz-Controleurs, mit welcher nach Umständen ein Gehalt von 
875 — 1000 fl. neben der Entschädigung für Merdhaltung verbunden werden wird, zu be- 
setzen. 
Die Bewerber um diese Stellen werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschrift- 
mäßig bei der Zollbirektion zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Diakonat in der über 5000 Kirchengenossen zählen- 
den Stadt Cannstadt, womit ein verwandeltes Einkommen von 712 fl. verbunden ist, ha- 
ben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischun Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Anstatt einer Amtswohnung erbält der Helfer, in so lange ihm nicht eine solche angewiesen 
wird, eine Hausmiethe-Entschädigung von jährlichen 320 fl. 
6) Die Bewerber um die Parrei Aichelberg, Dekanats Schorndorf, welche im Mut- 
terorte 772, in vier, 1— 11 Stunden entfernten Filialien, wovon Schanbach eine eigene 
Kirche und Schule und Krummhart cine eigene Kirche besitzt, 704 Kirchengenossen zählt, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
In der Kirche zu Schanbach sind alle Gottesdienste, wie im Mutterorte, abzuhalten, in der 
zu Krummhart ist neben den Casualien bloß eine Kirchweih-Predigt zu halten. Das Ein- 
kommen dieser Stelle ist auf 973 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet, und es wird 
die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile nach den von der Ober-Kirchenbehörde 
zu treffenden Verfügungen vorbehalten. 
7) Die Bewerber um vie Stelle eines Reallehrers an ver neu errichteten Realschule
	        
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