Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
J Dienstag den 30. December 1845. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Abänderungen der Medikamenten-Tare. 
(Mit elner Beilage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Abänderungen der Medikamenten-Tare"). (Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revisiion der Tare der Arzneimittel wird 
zu Folge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 24. d. M. Nach- 
stehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe gelten bis auf Weiteres die bei- 
gefügten Preis-Bestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamenten-Tare 
vom 23. Juli 1831 (Reg. Blatt S. 305 ff.) und, soweit diese nicht Ziel und Maas 
geben sollte, der ältern Taxe vom Jahre 1755. ’ 
Die neuen Preis-Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1846 in Wirksamkeit, und 
die Behoͤrden haben uͤber deren Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 26. December 1845. Schlayer. 
*) Anmerkung. Von gegenwärtiger Berfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker mehr Abdrücke, als 
gewöhnlich gemacht worden, und kann das Exemplar um den Preis von drei Kreuzern bei der Expedition 
des Regierungs-Blattes abgelangt werden.
	        
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