Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Die  vorbezeichneten  Referendäre  haben  sich  nun  bei  den  bezeichneten  Gerichtshöfen  unverzüglich
  zur  Dienstleistung  anzumelden,  und  von  den  letztern  wird  die  gewöhnliche  Anzeige  über
die  stattgehabte  Beeidigung  gewärtigt.

Stuttgart  den  28.  December  1844.  Prieser.

B)  Des  Departemente  des  Innern.

Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanmmachung,  betreffend  den  Besuch  der  Landes-Universität.
Zu  Anfang  des  gegenwärtigen  Winterhalbjahrs  besanden  sich  auf  der  Universität  Tübingen
  Studirende:

1)  der  evangelischen  Theologlie  .  157,
und  zwar  im  Seminar-Verbande  54.

2)  der  katholischen  Theologie  .  .  116,
wovon  im  Verbande  des  Convikts  91.

3)  der  Rechtswissenschaft  .  .  .  .  .  .  .  168,

4)  der  Medviein,  Chirurgie  und  Pharmacie  ..  ,  .  .  103,

5)  der  Regierungs-Wissenschaft  .  .  .  .  .  .  .  56.

6)  der  Cameral=  und  Forstwissenschaft  .  .  56,

7)  der  Philosophie  und  anderer  allgemeiner  Vorbereitungs-  Wisenschaften  196,
worunter  evangelische  Seminaristen  63,
und  Zöglinge  des  Wilhelmsstifts  101.
Zusammen  852.
Stuttgart  den  28.  December  1844.  Schlaper.

C)  Des  Finanz-Departemente.
Des  Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung,  betreffend  den  Stand  der  Pensions-Anstalt  für  die  Hinterbliebenen
der  Civil-Staatsdiener.

In  Gemächeit  des  Gesetzes  über  die  Verhältnisse  der  Civil-Staatsdiener  vom  28.  Juni
1821,  98.  41—43  werden  die  Ergebnisse  ver  Rechnung  über  die  Pensions-Anstalt  für  die
Hinterbliebenen  der  Civil-Staatsdiener  von  dem  Etatsjahre  1842  durch  nachstehenden  Auszug
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  7.  December  1844.  Gärttner.