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Die vorbezeichneten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen unverzüglich
zur Dienstleistung anzumelden, und von den letztern wird die gewöhnliche Anzeige über
die stattgehabte Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 28. December 1844. Prieser.
B) Des Departemente des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanmmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität.
Zu Anfang des gegenwärtigen Winterhalbjahrs besanden sich auf der Universität Tübingen
Studirende:
1) der evangelischen Theologlie . 157,
und zwar im Seminar-Verbande 54.
2) der katholischen Theologie . . 116,
wovon im Verbande des Convikts 91.
3) der Rechtswissenschaft . . . . . . . 168,
4) der Medviein, Chirurgie und Pharmacie .. , . . 103,
5) der Regierungs-Wissenschaft . . . . . . . 56.
6) der Cameral= und Forstwissenschaft . . 56,
7) der Philosophie und anderer allgemeiner Vorbereitungs- Wisenschaften 196,
worunter evangelische Seminaristen 63,
und Zöglinge des Wilhelmsstifts 101.
Zusammen 852.
Stuttgart den 28. December 1844. Schlaper.
C) Des Finanz-Departemente.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend den Stand der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen
der Civil-Staatsdiener.
In Gemächeit des Gesetzes über die Verhältnisse der Civil-Staatsdiener vom 28. Juni
1821, 98. 41—43 werden die Ergebnisse ver Rechnung über die Pensions-Anstalt für die
Hinterbliebenen der Civil-Staatsdiener von dem Etatsjahre 1842 durch nachstehenden Auszug
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 7. December 1844. Gärttner.