Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
nach 
· Eingang 
Dahn UGI ) 
  
— Aro. 
  
Abfälle 
von Gtashütten, dbeßgleichen Scher- 
ben und Bruch von Glas und 
Porzellanz von der Bleigewinnung 
(Bleigekrätz, Bleiabzug oder Ab- 
strich und Bleiasche); von der Gold- 
und Silderbearbeitung (Münzgrä- 
"de); von Seifensiedereien die Unter- 
.6 
. 
ferner Blut von geschlachtetem Vieh, 
  
Thierflechsen, Absälle und Theile von 
rohen Häuten und Fellen, abgenutzte 
alte Lederstücke, Hörner, Hornspitzen, 
Hornspäne, Klauen und Knochen, 
letztere moͤgen ganz oder gerkleinert · 
seyn. 
Ba umwolle und Zaumwol= 
lenwaaren: 
àa) Rohe Baumwolle 
5b) Baumwollengarn, ungemischt 
oder gemischtmit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidraͤh 
tiges, und Watten 
Anmerk. Zu Zeiteln angelegies, ge. 
schlichtet oder ungeschlicht . 
2) ungebleichtes drei= und etedrnh= 
tiges, ingleichen alles gezwirnte, 
gebleichte oder gefärbte Garn. 
c) Baumwollene, deßgleichen aus 
Baumwolle und Leinen, ohne Bei- 
mischung von Seide, Wolle und 
andern Thierhaaren gefertigte 
Zeuge und Strumpfwaaren, Spi- 
zen (Tüll), Posamentier-, Knopf- 
auge; von Gerbereien das Leimleder 
owohl flüssiges als eingetrocknetes, 
  
macher-, Sticker= und Putzwaa- 
  
*) Die unter den Silbergroschen stehenden Ziffern bezeichnen 24flel des Thalers. 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
frei 
frei 
  
  
  
dem 
14-Thaler= Fuß 
(mit der Eintheilung 
des alers 
in doßel und 24stel), 
eim 
Ausgang. 
¾r 0 
gibir. ladr) 
nach 
dem 
24½-Gulden-FuPß, 
be 
Eingang. 
fl. kr. 
fl. 
m 
Ausgang. 
kr. 
Fũr 
Tara- 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
(12,) 
. 
55 
42) 
  
  
frei 
frei 
SOt# 
14 
30 
  
  
  
18 in Fässern u. Kiste 
13 in Körben. 
7 in Ballen. 
 
	        
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