Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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XV 
  
Benennung der Gegenstaͤnde. 
Vro. 
4 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
  
auch Holz in geschnittenen Fournie- 
ren ohne Unterschied des Ursprungs 
tragen die allgemeine Eingangaab- 
gabe. " 
HSoofen: 
Instrumente, astronomische, chi- 
rurgische, mathematische, mechani- 
sche, musikalische, optische, physika- 
lische, ohne Rücksicht auf die Mate- 
rialien, aus denen sie gefertigt sind. 
Kalender, 
a) die für's Inland bestimmt sind, 
werden nach den, der Stempelab- 
gabe halber gegebenen besondern 
Vorschriften behandelt; 
b) die durchgeführt werden, tragen 
die Durchgangs-Abgabe. Der 
Wiederausgang muß nachgewiesen 
werden. 
Kalk und Gyps, gebrannter. 
Anmerk. 1. Kalk und Gyps können, 
insofern sie als Düngematerial benutzt 
werden, auf besondere Erlaubnißscheine 
frei eingeben. 
Anmerk. 2. An der Sächsischen Grenze 
bei Zittau kann Kalk gegen die Hälste 
dec tarifmäßigen Satzes eingelassen 
werden. 
Karden oder Weberdisteln 
Kleider, fertige neue; dehgleichen 
getragene Kleider und getragene 
Leibwäsche, beide letztere, wenn sie 
zum Verkauf eingehen 
Kupfer und Messing: 
à) Geschmiedetes, gewalztes, gegosse- 
nes, zu Geschirren; auch Kupfer- 
— 
3 
4 
— 
— 
S 
— 
6 
7 
8 
von Holz, grobe Korbflechterwaaren, 
1 Ceniner 
Scheffel 
(1 Tonne) 
Scheffel. 
41Centner 
1 Centner 
  
  
1 Centner 
(4 Preußische 
oder 
1 Bayerischer 
frei 
110 
  
  
nach dem 
14--Thaler-Fuß 
(mit der Eintheilung 
des Thalers 
in 30stel und 24stel), 
ei beim 
in . . 
I n Reblr. ((69 Gr.#fl. 
5 
(4) 
  
15 
(12) 
nach dem 
#r. ft. 
24½. -Gulden-Fuß, 
beim 
Eingang. J Ausgang. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
# 
22½ 
30 
17½¼. 
frei 
(4) 
  
  
  
  
  
" 
17½ 
  
  
23 in Fässern u. Kisten. 
9 in Ballen. 
20 in Kisten. 
11 in Körben. 
9 in Ballen.
	        
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