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dem Direktor der land= und forstwirthschaftlichen Anstalt zu Hohenheim, Gehelmen Hof-
domänen-Rath v. Weckherlin, die nachgesuchte Dienstentlassung in Gnaden zu ertheilen,
die erledigte evangelische Parrei Wildenthierbach, Dekanats Blaufelden, dem Parrer
Bonhöfer in Neckarweihingen, Dekanats Ludwigsburg,
die erledigte Ober-Präzeptorsstelle an der lateinischen Schule in Gmünd dem Poofesse-
rats-Verweser Gams in Rottweil,
die neu errichtete Stelle eines zweiten Reallehrers zu Gmünd dem Verweser der Stelle
des französischen Sprachlehrers daselbst, Daiber, zu übertragen, und
zum Stadtschultheißen in Reutlingen den Stadtrath und Rathschreiber Grathwohl da-
selbst zu ernennen gnädigst geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Ertra-Posttare.
Durch Höchste Entschließung vom 19. d. M. ist die Ertra-Posttare für den Zeitraum
vom 1. März 1845 bis letzten Februar 1846 auf 1 fl. 24 kr. für ein Perd und eine Sta-
tion festgesetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 20. Februar 1845. Schlaper.
2. Der Regierung des Jaxtkreises.
Bekanntmachung von Anderungen in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung.
Durch Entschließung vom 24. December 1844 ist dem Gesuche der dem Oberamte Hall
angehörigen Parcellen Anhausen, Buch und Dörrenzimmern um Trennung von der
Gemeinde Untersontheim und Zutheilung zu der Gemeinde Sulzdorf, und durch Entschließung
vom heutigen Tage der Bitte der demselben Bezirke einverleibten Parcelle Rappolden,
Gemeinde-Bezirks Untersontheim, um Zutheilung zu der Gemeinde Thalheim entsprochen
worden. Es wird dleß zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ellwangen den 14. Februar 1845.
Für den Vorstand:
Streich.