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auf die erledigte Revierfoörstersstelle in Gründelhardt, Forsts Crailsheim, den Revier-
foͤrster Vischer in Baiereck, Forsts Schorndorf, seinem Ansuchen gemäß, versetzt, auch
die erledigte Forstwartsstelle zu Wüstenroth, im Revier Lichtenstern, Forsts Reichenberg,
dem Waldschützen, Forstwart Hoffmann auf dem Greuthof, in demselben Revier, gnädigst
übertragen. "
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M.
mit der Vorstandschaft an der Kunstschule den bei der letzteren angestellten Professor Stein-
kopf gnädigst beauftragt, ferner
dem ersten Helfer an der Münsterkirche in Ulm, Moser, den Titel eines Stadt-
Pfarrers gndigst verliehen,
die erledigte Stiftspredigersstelle zu Oberstenfeld, Dekanats Marbach, dem Pfarrer
Schott zu Wendlingen, Dekanats Eßlingen,
die erledigte evangelische Pfarrei Luitzhausen, Dekanats Ulm, dem Parrer Schleissing
zu Neubronn, Dekanats Weikersheim, und
die erledigte Stelle eines Lebhrers an der Kunstschule und Mitglieds der Kunstschul-
Direktion mit dem damit verbundenen Titel und Rang eines Gymnassal-Professors dem
Maler Rustige in Mainz gnädigst verliehen.
Unter dem 27. v. M. ist der Hüttenverwaltungs-Assistent Krimmel in Wilhelms-
hütte, seinem Ansuchen gemäß, in gleicher Eigenschaft zur Hüttenverwaltung in Friedrichs-
thal versetzt worden.
Am 25. v. M. erhielten der von dem Fürsten v. Waldburg-Wolfegg= Waldsee zur
Pfarrei Winterstettenstadt patronatisch ernannte Pfarrverweser Steinhäus er, von Wolfegg,
der von dem Füörsten v. Waldburg-Zeil-Wurzach zur Pfarrei Mooshausen patronatisch
ernannte Pfarrverweser Seiz, von Gmünd, und
der zur Pfarrei Lippach von dem Fürsten v. Oettingen-Wallerstein patronatisch ernannte
Pfarrverweser Hauschel, von Schömberg, derzeit zu Zöbingen, die landesherrliche Be-
stätigung.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M.
der von dem Fürsten Erbland-Postmeister durch Verleihung des Postmeisterstitels in Antrag
gebrachten Auszeichnung des Posthalters Bachmer zu Ochsenhausen vie landesperrliche Be-
stätigung gnädigst ertheilt.