Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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In Gemäßheit allerhöchster Entschließung Seiner Ksniglichen Majestät vom 
29. Januar 1845 wird dem vorstehenden Familien-Statut, errichtet von den Grafen Fried- 
rich und Lupdwig v. Pückler-Limpurg zu Burgfarrnbach am 18. November 1844 
unter Vorbehalt der Rechte jedes Dritten und jedes einzelnen Gräflich v. Pückler'schen 
Familien-Gliedes andurch die landesherrliche Bestätigung ertheilt. 
Stuttgart den 19. Februar 1845. 
Auf Seiner Königlichen Majestät höchsten Speeial-Befehl: 
K. Ministerien der Justiz und des Innern: 
Prieser. Schlaper. 
Dienst-Erledigungen. 
1) An dem Gymnasium zu Ehingen ist die Stelle des Vorstands und ersten Pro- 
fessors, womit ein Einkommen von 1200 fl. neben freier Wohnung und die Verpflichtung 
zu wöchentlich 14 Unterrichtsstunden verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
haben binnen drei Wochen sich bei dem K. Studienrathe zu melden. 
2) Nachdem die bisher mit dem Diakonate zu Güglingen verbunden gewesene Pfarrei 
Eibensbach, Dekanats Brackenheim, als eine selbstständige Pfarrstelle definitiv besetzt wer- 
den kann, so werden die Bewerber um viese Stelle aufgefordert, sich binnen vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Dieselbe umfaßt 397 Kirchen- 
genossen und ist mit einem auf 600 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechneten, verwan- 
delten Einkommen verbunden. 
3) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierför- 
stersstelle in Nattheim, Forsts Heidenheim, so wie 
4) die Bewerber um die erlevigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförsters- 
stelle in Baiereck, Forstes Schorndorf, werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei der 
Finanzkammer des Jartkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hüttenverwaltungs-Assistenten in 
Wilhelmshütte werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem Bergrathe vorschrift- 
mäßig sich zu melden.
	        
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