Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Fechtmeister  Kastropp  gibt  Privat-Unterricht  im  Fechten  und  führt  die  Aufficht
über  die  öffentlichen  Fechtübungen.

Tanzen  lehrt  Tanzmeister  Beck.

Turnlehrer  Wüst:  Turnen.

Das  Ende  der  Osterferien  ist  auf  den  21.  April  d.  J.  festgesetzt,  den  22.  April  wird.
die  Eröffnung  der  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tasel  bekannt  gemacht  werden,  und  die
Hauptvorlesungen  werden  am  23.  April  ihren  Anfang  nehmen.  Acht  Tage  später  darf  nach
der  K.  Verordnung  vom  26.  December  1834  (Reg.  Blatt  vom  Jahr  1835,  S.  17)  ohne
besonderen  Grund  keine  Immatrikulation  mehr  stattfinden.  Zum  Zweck  für  diese  hat  sich
jeder  neu  ankommende  Studirende  innerhalb  zwei  Tagen  nach  seiner  Ankunft  bei  der  Immatrikulations-Commission
  zu  melden  und  die  nöthigen  Urkunden  vorzulegen.

Tübingen  den  12.  Februar  1846.  Walz.

5.  Akademischer  Senat.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  des  Neallehrer-Seminars  an  der  Universität.

Das  Regierungsblatt  Nr.  5,  S.  34  und  ff  enthält  eine  Bekanntmachung  des  K.  Studienraths
  vom  10.  Januar  v.  J.  über  den  Bilrungslauf  und  die  Prüfung  ver  Candidaten  für
Real=  und  Ober-Reallehrstellen.

Unter  Beziehung  hierauf  wird  hiemit  zur  offentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  das  im  Jahr
1838  an  der  biesigen  Universität  errichtete  (Reg.  Blatt  von  1838,  S.  332)  und  bieher  fortbestandene
  Seminar  für  Reallehramts-Candidaten  zufolge  böchster  Entschließung  vom
2.  v.  M.  mit  dem  Ablauf  des  gegenwärtigen  am  1.  April  d.  J.  zu  Ende  gebenden  Curses
aufgehoben  ist.

Tübingen  den  12.  Februar  1846.  Walz.

Dienst-Erledigungen.
1)  Die  Bewerber  um  vie  bei  dem  Civil-Senate  des  K.  Gerichtshofs  in  Ellwangen

Wrledigte  Assessorsstelle  haben  sich  innerhalb  vierzehen  Tagen  bei  vem  K.  Ober-Tribunal  zu
melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  Cameralamt  Oehringen,  mit  welchem  die  Besoldun
dritter  Classe  verbunden  wird,  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der  Finanzkammer  in  Ellwangen
  vorschriftmäßig  zu  melden.

Am  7.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  December  v.  J.,  und
am  23.  d.  M.  ist  das  Register  des  Regierungsblatts  vom  Jahrgang  1845  ausgegeben  worden.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.