Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die Stelle eines zweiten Oberreallehrers in Reutlingen dem Verweser derselben, Oel 
schläger, 
vic erledigte evangelische Pfarrei Fleinheim, Dekanats Heirenheim, dem Pfarrverweser 
Dicterich in Rieden, Doekanats Hall, 
dic erlevigte evangelische Pfarrei Aistaig, Dekanats Sulz, dem Pfarrverweser Bocks- 
hammer in Friolzheim, Dekanats beenbers sodann 
vermöge höchsten Dekrets vom 5. d. M. die erledigte Stelle eines Staatsanwalts bei 
dem K. Gerichtshofe in Ulm dem Ober-Justiz-Assessor Grasen v. Leutrum daselbst, bishe- 
rigen Stellvertreter des Staatsanwalts, und 
die biedurch in Erledigung gekommene Stelle eines Stellvertreters dem Ober-Justizrath 
Dr. Huck in Ulm, wie auch 
das erledigte Amts-Notariat Munderkingen, Oberamts Ehingen, dem Gerichts-Notariats. 
Assistenten Brecht in Wangen zu übertragen geruht. 
Ferner haben Höchstvdieselben vurch böchste Entschließung vom 6. d. M. dem Se- 
kretär Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Hackländer, den Titel und Nang 
eines Hofraths verliehen, und 
vurch höchste Entschließung vom 7. d. M. den Frciherrn v. Weiler zu Weiler zu 
Höchst-Ihrem Kammerherrn gndigst ernannt. 
Vermäöge höchster Entschließung vom 9. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
ren Hofkammer-Baumeister Gaab zum Mitgliede der Eisenbahn-Commisston mit dem Titel 
und Rang eines Ober-Bauraths gnädigst ernannt, 
auf das erledigte Cameralamt Wangen den Sekretär der Staatslass en- Verwaltung, 
Dorner, befäördert, 
auf vas erledigte Cameralamt Ehingen den Cameralverwalter Schoffer in Kapfen- 
burg, seinem Ansuchen gemäß, gnädigst versetzt, und 
die bei der Finanzkammer des Neckarkreises erledigte Assessorsstelle dem Ministerial. 
Sckretär Honold gnädigst übertragen, ferner 
vurch höchste Entschließung von demselben Tage den Hauptmann v. Heider im vierten 
Insanteric-Regiment, wegen leidender Gesundheit auf seine Bitte auf ein Jahr aggregirt, 
dem zum Gränzkontroleur ernannten Licutenant Heimpel den Abschied aus den Mili- 
tärdiensten als Ober-Lieutenant gnädigst bewilligt, und
	        
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