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gnaͤdigst ertheilt, den von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Orden der
Bayern'schen Krone anzunehmen und zu tragen.
R) Dienst--Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. dem
Gerichts-Aktuar Kehrer in Ulm die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatedienste zu er-
theilen, und
vermöge weiteren höchsten Dekrets vom 1. d. M. auf die hierdurch in Erledigung ge-
kommene Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgericht Ulm den Gerichts-Aktuar Stark in Laup-
heim zu versetzen geruht.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge Höchster Entschließung vom 31. v. M. für
das laufende Jahr wiederum den Ober-Finanzrath v. Schmidlin und ferner den Direktor
des katholischen Kirchenraths, Freiherrn v. Linden, zu außerordentlichen Mitgliedern des
Geheimen-Rathes gnädigst zu bestimmen geruht.
Durch höchste Entschließung von demselben Tage haben Seine Königliche Maje-
stät dem Ober-Reallehrer Baur, von Reutlingen, die seither von ihm in provisorischer
Eigenschaft versehene Professorsstelle an dem oberen Gymnasium in Ulm mit dem Titel und
Rang eines Gpmnastal-Professors definitiv gnädigst übertragen, und
vermöge böchsten Dekrets vom 1. d. M. vie bei dem K. Ober-Tribunal zu besetzenden
drei Rathsstellen dem Ober-Justizrath Bockshammer in Ulm und den beiden Ober-
Tribunal-Assessoren, Ober-Justizräthen Neidhardt und Pfaff in Stuttgart zu übertragen
geruht.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M.
dem von dem Fürsten Erbland-Postmeister für vie erledigte Postmeistersstelle zu Reutlingen
vorgeschlagenen Hauptpostamts-Sekretär August Krauß, von Stuttgart, und
dem von dem Fürxsten Erbland- Postmeister für den vereinigten Post-Erpeditions= und
Poßbaltereivienst zu Ochsenhausen, O.A. Biberach, vorgeschlagenen Gastwirth Johann Jakob
Linder daselbst die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt.