Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diesenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der K. Verordnung vom 25. April 
1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet, und nach erfolgter Zulassung 
zu derselben ihre Probe-Relationen rechtzeitig übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, 
daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission zu Stuttgart in vier Ab- 
theilungen vorgenommen werden wird. % 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Gaul, 
Heim, 
Jäger, 
Oechsner, 
Römer: 
dic zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Elben, 
Künstle, 
Oechsle, 
v. Ow, 
Schäl: 
die dritte Abtheilung aus den Referendären: 
Geßler, 
Golther, 
Osiander, 
Plank, 
Sieß: 
die vierte Abtheilung aus den Referendären: 
Bockshammer,
	        
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