Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die  evangelische  Pfarrei  Aurich,  Dekanats  Vaihingen,  dem  Pfarrverweser  Kerner  in
Spiegelberg,  Dekanats  Backnang,

die  Stelle  des  Thierarztes  und  Lehrers  cer  Thierheilkunde  an  der  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Anstalt  in  Hohenheim  dem  praktischen  Thierarzt  Dr.  Rueff  zu  Stuttgart,  und

die  bei  dem  Ministerium  des  Innern  erledigte  Kanzlei-Asststentenstelle  dem  Oberamts-Aktuar
  Kohler  in  Ludwigsburg  gnädigst  übertragen,  wie  auch

den  Kassier  und  Straßenbau-Rechner  bei  dem  Ministerium  des  Innern,  Kanzleirath
Lerch,  unter  Bezeugung  Höchst-Ihrer  Zufriedenheit  mit  seinen  vieljährigen  treuen  und  eifrigen
  Diensten,  seinem  Ansuchen  gemäß,  wegen  vorgerückten  Alters,  in  den  Ruhestand  gnädigst
  versetzt.  «

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  durch  höchste  Entschließung  vom  18.
d.  M.  den  Ober-Lieutenant  Freiherrn  v.  Sturmfeder  zu  Höchst-Ihrem  Kammerherrn
gnädigst  zu  ernennen,

vermöge  höchsten  Dekrets  von  demselben  Tage  auf  die  erledigte  Oberamtsrichtersstelle  in
Backnang  den  Oberamtsrichter  Hoß  in  Nagold,  seinem  Ansuchen  gemäß,  zu  versetzen,

die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Weinsberg  dem  Referendär  erster
Klasse,  Heim,  von  Waldvdorf,  Oberamts  Tübingen,  und

die  erledigte  Stelle  eines  rechnungsverständigen  Kanzlei-Assistenten  bei  dem  Gerichtshof
in  Ulm  dem  auf  sein  Ansuchen  entlassenen  Kanzlei-Assistenten  Denzel  zu  übertragen  geruht.

Die  von  den  Grasen  v.  Degenfeld-Schomberg  dem  von  Friedrichshafen  gebürtigen
Priester  Friedrich  Laib,  derzeit  Pfarrverweser  in  Eybach,  auf  die  erledigte  Marrei  Rechberghausen
  ertheilte  Präsentation  erhielt  unter  dem  12.  d.  M.  die  landesherrliche  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Des  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  Major,  Freiherrn  v.  Linden  ertheilte  Erlaubniß  zur

«  Annahme  der  Grafenwürde.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  8.  d.  M.
dem  Major,  Freiherrn  v.  Linden  zu  Ludwigsburg  die  nachgesuchte  Erlaubniß  Zgnädigst  zu
ertheilen  geruht,  die  ihm  von  Seiner  Heiligkeit  dem  Papste  Gregor  XVI.  unter  Vererbung
je  auf  den  ältesten  Sohn  verliehene  Grafenwürde  anzunehmen.

Stuttgart  den  20.  Juni  1846.  Beroldingen.