Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom #155). August 1845 (Reg. Blatt Nr. 37) durch 
K. 9—16 vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen, 
Sonntag den 4. Oktober Vormittags 9 Uhr 
auf der Adjutantur des Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden und vierzehn Tage fruher 
die vorgeschriebenen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzusenden. Die Aufnahms- 
Prüfung findet in Stuttgart statt und beginnnt Montag den 5. Oktober. 
Im Uebrigen wird sich auf obige Verfügung vom 1/V. August 1845 bezogen. 
Stuttgart den 17. Juli 1846. Graf v. Sontheim. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines rechtsverständigen 
Raths bei dem evangelischen Consistorium mit der etatsmäßigen Besoldung von 
1500 fl. haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die Pfarrei Mössingen, Dekanats Tübingen, welche 2900 Kir- 
chengenossen zählt und mit einem verwandelten Einkommen von 1419 fl. verbunden ist, haben 
sich binnen vier Wochen bei vem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Zaberfeld, Dekanatas Brackenheim, welche 
im Mutterorte 756 und in dem 3 Stunve entfernten Filial Michelbach, wo an allen Festtagen 
eine Previgt und an den Sonntagen abwechslungsweise eine Previgt und eine Catechisation 
zu halten ist, 342 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben, worunter keine Zehnten 
mehr enthalten sind, isi in Preisen des Sportelgesetzes auf 1092 fl. berechnet, und es hat sich 
der künftige Geistliche der Verwandlung einzelner Theile vavon nach ven Bestimmungen der 
Ober-Kirchenbehörde zu unterwerfen. 
4) Es wird besetzt werden: die katholische Pfarrei Eybach, Oberamts Geißlingen und 
Dekanats Deggingen mit 463 Pfarrgenossen und einem ständigen Einkommen von 1178 fl. 
Die Bewerbrr haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschrift- 
mäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Cameralamts-Buchhaltersstelle in Heilbronn 
werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem vortigen Cameralverwalter sich zu melven. 
Berichtigung. 
In einlgen Eremplaren dem Nummer 35 des Regieruugs-Blatts vom 16. Zuli 1846 S. 325 Linie 7 von 
oben ist bei der Gewerbe-Steuer von Laupheim anstatt: 2979 zu lesen: 2969. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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